Leistungen/Arbeitsweise

Die Betreuungs- und Beratungsarbeit orientiert sich fachlich stark an systemtheoretischen Grundsätzen. Grundlagen bilden dabei vor allem Luhmanns Theorie sozialer Systeme, Batesons sozial-psychologische Theorierichtung sowie das Mailänder Modell nach Palazolli et al und das Heidelberger Modell nach Stierlin et al.

Folgende Kernaussagen der systemischen Theorie sind dabei konkret für die praktische Arbeit relevant: Was als Realität bezeichnet wird, ist ein mittels Wahrnehmung und Kommunikation von Subjekten in sozialen Systemen entstandenes Konstrukt und kann daher nicht objektiv, allgemeingültig und starr sein; vielmehr ist sie ein Prozeß.

Probleme werden nicht als Ausdruck einer dem System immanenten Eigenschaft (Dysfunktion) gesehen, sondern als Folge einer Verkettung von Ursachen. Das heißt auch, dass KlientInnen nicht als problematisch definiert werden können; sondern lediglich als Symptomträger einer gestörten Kommunikation innerhalb des Systems fungieren.

Entsprechend den systemtheoretischen Grundannahmen wird nicht von einer gradlinigen, sondern von einer zirkulären, prozessualen Kausalität ausgegangen. Systeme können demzufolge als Regelkreis beschrieben werden, in welchem die einzelnen Systembestandteile wechselseitig aufeinander einwirken. Veränderungen bei einem Teilbereich des Systems haben Veränderungen bei einem anderen Teilbereich zur Folge.

Um Neustrukturierung bzw. Wachstum eines Systems zu unterstützen, finden unter Berücksichtigung des subjektiven Bedarfs der KlientInnen ressourcen- und lösungsorientierte Ansätze zur Aktivierung der Selbsthilfekräfte des Systems Anwendung.

Kinder- Jugend und Familienhilfe

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gemeinschaft liegt in den Hilfen zur Erziehung nach §27 SGBVIII. Es werden Leistungen nach §28 (Erziehungsberatung), §29 (Soziale Gruppenarbeit), §30 (Erziehungsbeistandschaft/Betreungshilfe), §31 (Familienhilfe), §35 (Intensive sozialpädagogische Hilfe) und §35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erbracht. In begründeten Ausnahmefällen wird gemäß §53ff. SGBXII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geleistet.

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Straffälligenhilfe, Mediation
Projekt „ZaunGast“, Projekt KvI, Landesmodellprojekt Angehörigenarbeit

Die Gemeinschaft erbringt verschiedene Leistungen im Rahmen des Jugendgerichtshilfegesetzes (JGG), des Strafgesetzes (StGB) und des Justizvollzugsgesetzes MV (JuVollzG) im Auftrag der Kommunen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören neben Gruppenbehandlungsmaßnahmen im geschlossenen Vollzug in verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes auch das vormalige Landesmodellprojekt „ZaunGast“, welches seit 2019 im Auftrag des Sozial und des Justizministeriums M-V in der JVA Waldeck realisiert wird. Im Sinne einer außergerichtlichen Schlichtung erbringt das Projekt BiK (Beratung in Konfliktsituationen) seit 1996 nach §46a StGB Leistungen für die Konfliktregelung zwischen Straftätern und Straftatopfern im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht, sowohl im Auftrag der Justiz als auch des Fachdienstes Jugendgerichtshilfe.

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Projekte

Für Gruppen junger Menschen bieten wir eine Vielzahl aktionsorientierter und praxiserprobter Projekte an. Die Abläufe und die Dauer orientieren sich an den Bedarfen und werden im Vorfeld gemeinsam geplant. Eine Finanzierung kann auf der Basis einer Antragstellung aufgrund regionaler Gegebenheiten erfolgen und ist z.B. im Rahmen Sozialraumorientierter Angebotsentwicklung möglich.

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Projekte-Fortbildung-Selbsterfahrung-Supervision/Coaching

Aufgrund einschlägiger Erfahrungen und spezieller Ausbildungen bieten wir für Fachkräfte verschiedener Richtungen Fortbildungen unterschiedlichster Inhalte an. Wir planen gemeinsam mit den Auftraggebern entsprechende Abläufe zugeschnitten auf den formulierten Bedarf und sind dabei praxisnah und aktiv.

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 Kosten/Kostenübernahme

Die Gemeinschaft agiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, in der Regel des SGBVIII und SGBXII. Hier sind alle grundlegenden Voraussetzungen und der jeweilige Rahmen für die Leistungen erfasst. Demnach wird in den zuständigen Fachämtern der ortsansässigen Kommunalverwaltungen über notwendige und geeignete Unterstützungsleistungen beraten und entschieden. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Fachleistungsstunden, die zwischen dem öffentlichen Träger und dem freien Träger der Jugendhilfe (Gemeinschaft) ausgehandelt wird und Bestandteil der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LQEV) ist.